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22. Jun 2021

Die Zeit dafür drängt: Die Schweiz hat nur noch bis Ende Jahr ein Reduktionsziel. Deshalb soll spätestens in der Wintersession eine Gesetzesänderung verabschiedet werden. Bild: Toni Rütti

UREK-Nationalrat: Will die Massnahmen des heutigen CO2-Gesetzes bis Ende 2024 weiterführen

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat mit 18 zu 7 Stimmen eine Kommissionsinitiative (21.477) beschlossen, um das befristete Reduktionsziel des geltenden CO2-Gesetzes bis Ende 2024 fortzuschreiben. Nach dem Nein zur Totalrevision des CO2-Gesetzes vom 13. Juni läuft das geltende Gesetz zwar weiter, allerdings würden bereits 2022 das Reduktionsziel und wichtige Massnahmen wegfallen. (Text en français >>)

Firmen bestimmter Branchen könnten sich nicht länger von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich dazu verpflichten, ihren CO2-Ausstoss zu senken. Aus Sicht der Kommission wäre es ein grosser Nachteil für die Schweizer Industrie, wenn diese bewährten individuellen Reduktionsverpflichtungen nicht mehr möglich wären. Zudem gäbe es ab 2022 keine Kompensationspflicht mehr für die Importeure von Benzin und Diesel. Treibstoffimporteure müssten nicht länger in Klimaschutzprojekte investieren, um einen Teil der im Verkehr entstandenen Emissionen auszugleichen. Damit wäre die Finanzierung vieler klimafreundlicher Vorhaben gefährdet.

Spätestens in der Wintersession
Als nächster Schritt wird die ständerätliche Kommission über die Initiative befinden. Stimmt sie dem Vorhaben zu, kann die UREK-N eine Vorlage ausarbeiten. Die Zeit dafür drängt: Die Schweiz hat nur noch bis Ende Jahr ein Reduktionsziel. Deshalb soll spätestens in der Wintersession eine Gesetzesänderung verabschiedet werden.

Ratifizierung des Übereinkommens von Paris verpflichtet
Die Absicht der Kommission ist es, dass ihre Übergangslösung Ende 2024 ausläuft. Bis dann soll eine neue klimapolitische Vorlage erarbeitet werden. Die grosse Frage, wie es in der Schweiz Klimapolitik weitergeht, soll in diesem Rahmen geklärt werden. Die Kommission weist darauf hin, dass die Schweiz aufgrund der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris weiterhin verpflichtet ist, ihre Emissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

Ein Teil der Kommission spricht sich gegen die Kommissionsinitiative aus. Sie hält es zwar für wünschenswert, dass die Kompensationsmassnahmen der Treibstoffimporteure und die Verminderungsverpflichtungen weiterlaufen, sieht aber keine Dringlichkeit für eine Weiterführung des Reduktionszieles. Zuerst müsse eingehend geprüft werden, wie die CO2-Gesetzgebung neu ausgestaltet werden könne.

Übermässigen Motorenlärm bekämpfen
Die Initiativen 20.443 und 20.444 zum Thema übermässiger Motorenlärm sind von der Initiantin zurückgezogen worden – mit Verweis auf die Kommissionsmotion 20.4339, die das Parlament in der Sommersession 2021 angenommen hat. Damit ist der Bundesrat beauftragt, im Rahmen einer übergeordneten Auslegeordnung zu prüfen, inwiefern Fahrverbote für besonders laute Fahrzeuge auf gewissen Strecken sowie der Einsatz von Lärmblitzern nützlich wären.

Schliesslich ist die Kommission auf die Vorlage zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft eingetreten (20.433) und wird an einer nächsten Sitzung die Detailberatung vornehmen. Anschliessend ist eine Vernehmlassung zu dieser Vorlage geplant.

Die Kommission hat am 21./22. Juni 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G/ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

Text: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N)

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