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22. Dez 2021

Die Empa geht in einem extremen Szenario für 2050 von 20 TWh pro Jahr für das Heizen und 17.5 TWh für das Kühlen aus. Bild: Holzenergie Schweiz

Bundesrat: Verabschiedet Bericht zum Potenzial einer klimaneutralen Wärmeversorgung mit Fernwärmenetzen

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 17. Dezember 2021 den Bericht «Potenzial von Fernwärme- und Fernkälteanlagen» verabschiedet. Der Bericht wurde in Erfüllung des von der FDP-Liberale Fraktion im Nationalrat eingereichten Postulats (19.4051) erstellt. Er zeigt auf, wie gross das Potenzial der Fernwärme- und Fernkälteanlagen in der Schweiz ist und wie dieses möglichst rasch erschlossen werden kann.

Die Wärmeversorgung von Gebäuden verursacht heute noch rund einen Drittel der schweizweiten CO2-Emissionen. Sie muss in den nächsten Jahrzehnten vollständig CO2-neutral werden, damit die Schweiz ihr Klimaziel von Netto-Null Emissionen bis 2050 erreichen kann. Dank thermischen Netzen können Abwärme und Umweltwärme für die Wärmeversorgung genutzt und Gebiete mit hohem Wärmebedarf rasch dekarbonisiert werden.

Thermische Netze
Thermische Netze sind ein Überbegriff für Wärme- und Kältenetze. Dazu gehören klassische Fernwärme-, Nahwärme- oder Kältenetze, die Abwärme, Biomasse (Holz), Biogas, fossile Energien (Heizöl, Erdgas) oder Erdwärme (Geothermie) nutzen oder auch «Quellen-Verbünde» bei denen die thermische Energie von See-, Grund- oder Tunnelwasser mit Wärmepumpen erschlossen wird.

20 TWh pro Jahr fürs Heizen und 17.5 TWh fürs Kühlen
Durch den Klimawandel wird der Wärmebedarf in den nächsten Jahrzehnten im Winter leicht sinken und der Kühlbedarf im Sommer ansteigen. In Kombination mit einer starken Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudepark nimmt der Raumwärmebedarf gemäss den Energieperspektiven 2050+ bis 2050 von heute rund 75 TWh (Terawattstunden) um rund 30% ab. Der Kältebedarf hingegen steigt bis 2050 auf 2.8 TWh (2020: 2.4 TWh). Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) geht in einem extremen Szenario für 2050 sogar von 20 TWh pro Jahr für das Heizen und 17.5 TWh für das Kühlen aus. Dieses Extremszenario geht jedoch davon aus, dass kaum gebäudetechnische und architektonische Anpassungen an den Klimawandel erfolgen und das Ziel verfehlt wird, den globalen Temperaturanstieg auf 1.5°C zu begrenzen. 

Gemäss Gesamtenergiestatistik des Bundesamtes für Energie (BFE) lieferten die grossen Fernwärmenetze in der Schweiz im Jahr 2020 rund 5.9 TWh Wärme, davon stammten rund 80% aus der Abwärme von Kehrrichtverwertungsanlagen. Der Verband Fernwärme Schweiz weist für das Jahr sogar rund 8,4 TWh Wärme aus, die über sämtliche Typen von thermischen Netzen zu den Wärmenutzern transportiert wurde. Verschiedenen Studien schätzen das aus wirtschaftlicher und raumplanerischer Sicht realisierbare Potenzial der CO2-freien Fernwärmeerzeugung auf 17 bis 22 TWh pro Jahr.

Höchstens zur Hälfte ausgeschöpft
Dieses Potenzial ist heute höchstens zur Hälfte ausgeschöpft. Der Ausbau der thermischen Netze sollte deshalb rasch und massiv verstärkt werden. Da gemäss Bundesverfassung die Kantone für den Energieverbrauch in Gebäuden zuständig sind, kommt ihnen und auch den Gemeinden dabei eine zentrale Rolle zu. Denn für den Ausbau der thermischen Netze ist eine langfristige, räumliche Energieplanung mit Zielsetzung Netto-Null entscheidend. Sie trägt dazu bei, Fehlinvestitionen zu vermeiden, indem sie den Wärme- und Kältebedarf, sowie das erschliessbare Wärmepotenzial und den dazu gehörenden Transformationspfad analysiert. Wichtige gesetzliche Grundlagen dazu liefert das freiwillige Modul 10 der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn), das die Kantone in ihre Gesetzgebung übernehmen können. Zudem können die Kantone den Gemeinden die nötigen Hilfsmittel für eine Netto-Null Planung zur Verfügung stellen. Das Modul 10 der MuKEn im kantonalen Energiegesetz gibt den Gemeinden zudem die rechtliche Grundlage, um im Rahmen einer parzellenscharfen Nutzungsplanung eine Priorisierung und eine Anschlussverpflichtung beim Heizungsersatz vorzusehen, sofern dies technisch möglich und für die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer wirtschaftlich zumutbar ist.

Im Rahmen der Stilllegungen von Gasleitungen
Den Gemeinden wird zudem empfohlen, im Rahmen ihrer Energieplanung in Zusammenarbeit mit den Energieversorgern die Stilllegungen von Gasleitungen und den Ausbau von thermischen Netzen zu prüfen. So kann vermieden werfen, dass sich die Infrastrukturen zur Wärmeversorgung konkurrenzieren und zu Fehlinvestitionen führen. Zudem drängt sich die Planung dieser Transformation in Wohngebieten auf, weil zukünftig nicht ausreichend Biogas oder erneuerbares synthetisches Gas für die Komfortwärme zur Verfügung stehen wird. Soll ein Gasnetz stillgelegt oder rückgebaut werden, ist eine frühzeitige Ankündigung an die Gaskundinnen und Gaskunden unabdingbar.

Auch die Forschung und Technologieentwicklung im Bereich der thermischen Netze und der Wärmespeicherung für Areale, Quartiere und Gemeinden oder auch zu Hochtemperatur-Wärmepumpen in der Industrie können das realisierbare Potenzial der thermischen Netze erweitern.

Da thermische Netze in erster Linie in dicht bebauten Gebieten sinnvoll sind, kommt den Städten eine wichtige Rolle zu. Das BFE hat mit dem Städteverband ein gemeinsames Projekt zum Ausbau der thermischen Netze gestartet. Darin werden bestehende Hemmnisse und die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert und nach Lösungen gesucht.

Text: Der Bundesrat

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