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23. Feb 2017

Kann gratis heruntergeladen werden: Merblatt „Keine Abfäll in den Ofen“. Bild: Holzenergie Schweiz

Kann gratis heruntergeladen werden: Merblatt „Keine Abfäll in den Ofen“. Bild: Holzenergie Schweiz

Merkblatt: Wie betreibe ich meinen Holzheizkessel und meinen Holzofen richtig?

(Holzenergie Schweiz) Immer wieder stellt sich die Frage: Was darf ich in meinem Holzheizkessel, in meinem Holzofen verbrennen? Das Merkblatt «208 Holzfeuerungen richtig betreiben» gibt Auskunft über die verschiedenen Holzsortimente und die dafür geeigneten Holzheizkessel. Das Merkblatt «312 Keine Abfälle in den Ofen» weist darauf hin, was in einem Holzofen verbrannt werden darf und was nicht. (Texte en français >>)


Die beiden Merkblätter wurden gemeinsam mit den Bundesämtern für Energie und für Umwelt, Umweltschutzbehörden und Partnerverbänden überarbeitet und aktualisiert und in ein ansprechendes, modernes Layout gebracht. Beide Merkblätter stehen in Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung.

Merkblatt «208 Holzfeuerungen richtig betreiben»
Die Luftreinhalte-Verordnung LRV teilt die Brennstoffsortimente in folgende Kategorien ein: Naturbelassenes Holz (Holz aus dem Wald, naturbelassene Abschnitte aus Sägereien) , Restholz (Produktionsreste aus der Holzindustrie und aus Holz verarbeitenden Betrieben), Altholz (Holz von Baustellen, aus Gebäudeabbrüchen, Verpackungen, Möbeln, Einweg- und Mehrwegpaletten) und Problematische Holzabfälle (z.B. druckimprägniertes Holz, Holz mit PC-Beschichtung). Im Zweifelsfall entscheidet die Vollzugsbehörde.

Das Merkblatt gibt Auskunft, in welcher Art von Heizung das jeweilige Sortiment verbrannt werden darf und wie die Asche zu entsorgen ist. Zudem weist es auf die Folgen illegaler Verbrennung und verbotene Entsorgungswege hin. Eine richtig betriebene Holzheizung dankt es mit einer längeren Lebensdauer und schützt die Umwelt mit niedrigen Emissionen.

Merkblatt «312 Keine Abfälle in den Ofen«
Auch in der heutigen Zeit kommt es immer wieder vor, dass Abfälle im eigenen Ofen anstatt in der Kehrichtabfuhr entsorgt werden in der irrigen Meinung, Kosten zu sparen. Die Kosten für eine Reparatur der Schäden durch illegal verbranntes Material am Holzofen sind sehr viel höher als die gesparten Abfallgebühren.

Im Holzofen dürfen nur naturbelassenes, trockenes und stückiges Holz (Scheiter aus dem Wald, Abschnitte aus Sägereien, Reisig, Wellen, Zapfen, Holzbriketts) oder Pellets verbrannt werden. Zum Anzünden verwendet man mit Vorteil wachsgetränkte Anzündhilfen auf einem Anfeuermodul (vier über Kreuz gelegte kleine Scheiter mit Querschnitt 3 x 3 cm von 20 cm Länge), welches oben auf das Holz gelegt und angezündet wird (siehe auch Merkblatt „315 Richtig anfeuern – Holzfeuerungen mit oberem Abbrand). So vermeidet man unnötige Emissionen, die durch das Verbrennen von Abfällen entstehen, und schont den eigenen Ofen, die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier.

Text: Holzenergie Schweiz

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