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04. Jan 2016

Die geeigneten Formulare werden ab Mitte Januar zum Download zur Verfügung gestellt.

Deutschland: Fördersätze für Pelletheizungen ab 1.1.2016 deutlich erhöht

(DEPV) In Deutschland wurden die über das Marktanreizprogramm (MAP) ausgezahlten Direktzuschüsse für den Heizungstausch einer alten fossilen Heizung gegen eine neue Pelletheizung ab dem 1. Januar 2016 deutlich erhöht.


Die bisherigen Fördersätze werden pauschal um 20 Prozent angehoben, zuzüglich eines Zuschusses von 600 EUR für Optimierungsmassnahmen rund um den Heizungstausch. „Für einen Pelletkessel mit Pufferspeicher wird es damit künftig mindestens 4800 EUR an Zuschüssen geben“, betont DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Förderanträge werden laut dem deutschen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab Mitte Januar 2016 vorliegen.

Die zu ersetzende Heizungsanlage muss nachstehende Kriterien erfüllen:

  • Betrieb auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl);
  • keine Nutzung der Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie;
  • es liegt kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.

Bei der Optimierung der gesamten Heizungsanlage müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378),
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs und
  • Umsetzung aller erforderlichen Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler).

Der Antrag für den Zusatzbonus nach dieser Richtlinie ist im Rahmen des Antragsverfahrens auf Gewährung einer MAP-Förderung zu stellen. Die geeigneten Formulare werden ab Mitte Januar zum Download zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen >>

Text: Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V.

 

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